Home Office Entschädigung

Home Office Entschädigung?

Das Bundesgericht entschied, dass Arbeitgeber unter Umständen eine Home Office Entschädigung bezahlen müssen. Was heisst das konkret?

Viele Unternehmen wechseln allmählich in den Normalbetrieb und beordern ihre Mitarbeitenden vom Home Office zurück ins Büro. Gemäss einer Studie der ZHAW und FHNW fühlen sich mehr als 70 Prozent der MitarbeiterInnen im Home Office wohl oder sehr wohl und möchten diese Art der Arbeitsorganisation auch nach der Coronakrise beibehalten.

Ein kürzlich ergangenes Bundesgerichtsurteil hat die Entschädigungsfrage für das Home Office aufgrund der aktuellen Situation in den Fokus der Diskussion gerückt.

Gibt es fix eingeplante Tage?

Beim alternierenden Home Office kann insofern ein Entschädigungsanspruch entstehen, wenn in der betrieblichen Arbeitsorganisation Home Office Tage fest eingeplant sind und im Ergebnis gar nicht genügend Arbeitsplätze für alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist die dauernde Arbeit im Büro nicht möglich und die Arbeit muss zumindest teilweise im Home Office erbracht werden, weshalb möglicherweise eine Vergütung geschuldet ist.

Diese Abgrenzung ist jedoch nicht einfach, da andere Faktoren, wie die Flächenreduktion aufgrund von Teilzeitpensa ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Home Office Entschädigung in der Coronakrise?

Während der Coronakrise waren viele Angestellte im Home Office tätig. Dies erfolgte aufgrund einer behördlichen Empfehlung und war temporärer Natur. Das Home Office wurde daraufhin in vielen Fällen durch die Arbeitgeberin angeordnet, was grundsätzlich für einen Entschädigungsanspruch sprechen würde. Die Anordnung erfolgte aber nicht im Interesse der Arbeitgeberin, sondern aufgrund der behördlichen Empfehlung. Es handelte sich um eine temporäre Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmenden und es ist daher fraglich, ob ein Entschädigungsanspruch besteht.

Da eine Rechtspraxis fehlt, kann ein solcher Anspruch zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der kurzen Dauer und der aussergewöhnlichen Situation, scheint eine gewisse Solidarität durch die Arbeitnehmenden gegenüber den Arbeitgebenden angebracht. Es bleibt zu hoffen, dass sich in vielen Fällen eine für beide Seiten tragbare Kompromisslösung finden lässt.

Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bezüglich der Home Office Problematik proaktiv informieren. Da in Zukunft offensichtlich bei einigen Mitarbeitenden ein Bedürfnis für Home Office besteht, sollten die Arbeitgebenden die aktuelle Situation zum Anlass nehmen und entsprechend klare Regeln bezüglich Home Office schaffen.